Die Stadt Herford hat die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, neu eingeteilt. Im Wesentlichen gilt die Verfügung jetzt nur noch dort, wo sich gewöhnlich gleichzeitig viele Menschen aufhalten und nicht den Mindestabstand einhalten können.
Das betrifft die Fußgängerzone zwischen der Radewiger Brücke, Bäckerstraße, Alter Markt im Bereich der Bushaltestellen, Neuer Markt, am Gehrenberg, Lübberstraße sowie Bahnhofsvorplatz und Busbahnhof.
Die Regelung gilt bis zum 30.11.20.
Bislang musste innerhalb des kompletten Walls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.