Bei uns im Kreis Herford sollen Stand jetzt wieder Gottesdienste an Weihnachten stattfinden. Die Frage ist, welche Regeln dann in den Kirchen gelten. Denn die aktuelle Corona-Schutzverordnung räumt den Kirchengemeinden viel Spielraum ein.
In der aktuellen Verordnung steht, dass die Kirchen eigene Regeln aufstellen dürfen, mit denen ein vergleichbares Schutzniveau sichergestellt wird. Die Landeskirche von Westfalen, zu der die Kirchenkreise Herford und Vlotho gehören, rät zur 2G-Regel bei Weihnachtsgottesdiensten. Kinder bis 15 sind Immunisierten gleichgestellt.
FFP2-Masken empfohlen
Zusätzlich empfiehlt sie das Tragen einer FFP2-Maske. In den Kirchen des Pastoralen Raums Wittekindsland soll dagegen 3G gelten. Besucher müssen sich allerdings vorab für den Gottesdienst anmelden. In Stein gemeißelt ist das alles noch nicht, denn die aktuelle Corona-Schutzverordnung gilt nur bis zum 21. Dezember.