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Daniel Hobein
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Besondere Teilnahmebedingungen für „Wir zahlen eure Rechnungen" von Radio Westfalica und Radio Herford

Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden ausdrücklich und verbindlich die nachfolgenden Teilnahmebedingungen sowie ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an:

1) Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Veranstaltergemeinschaft und der Betriebsgesellschaft von Radio Herford/Radio Westfalica, Mitarbeitende von Kooperationspartnern und alle Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren. Gleiches gilt für Angehörige (§ 15 Abgabenordnung) ersten und zweiten Grades dieser Personen sowie deren Lebenspartner*innen in eheähnlicher Gemeinschaft.

2) Ablauf

Radio Herford/Radio Westfalica führt ab dem 26. August 2024 die Programmaktion „WIR ZAHLEN EURE RECHNUNGEN“ durch.

Die Verkündung der möglichen Gewinner*innen findet MO-FR mehrmals täglich ab 7 Uhr zu Beginn einer jeweiligen Sendestunde statt. Die exakten Zeiten variieren je nach aktuellem Programmablauf. Vorname und Nachname der möglichen Gewinner*innen sowie der Rechnungsbetrag und die Sache der Rechnung werden im Programm von Radio Herford/Radio Westfalica durch die Moderator*innen bekanntgegeben.

Ebendiese Hörer*innen haben nach der Bekanntgabe im Radio bis xx.15 Uhr („viertel nach“) der jeweiligen Sendestunde Zeit, unter der kostenlosen Studiohotline 08000-949 957 anzurufen. Kann sich der Anrufer/die Anruferin unter Nennung des Wohnorts sowie des Geburtsdatums zu erkennen geben, bezahlt Radio Herford/Radio Westfalica den Hörer*innen die eingereichte Rechnung. Der Betrag wird überwiesen. Dafür müssen die Gewinner*innen eine gültige IBAN-Nummer mitteilen. Melden sich die Hörer*innen nicht im angegebenen Zeitraum, haben sie keinen Anspruch auf die Auszahlung des Rechnungsbetrages. Das gilt auch für den Fall, dass aus technischen Gründen oder Überlastung der Telefonleitung die Anrufer*innen nicht innerhalb des Zeitfensters anrufen können. Als Gewinner*in gilt nur der persönliche Anruf durch den registrierten Hörer/die registrierte Hörerin. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Kopie der Originalrechnung. Die Rechnung muss aus dem Jahr 2024 stammen.

Über den detaillierten Ablauf der Programmaktion werden die Teilnehmenden auch im Programm der Sender informiert. Dies betrifft u. a. Beginn und Ende der Aktion. Außerdem sind alle Informationen auch auf den Internetseiten der Sender verfügbar.

3) Teilnahme und Kosten

Um an der Aktion teilzunehmen, müssen Teilnehmende das Teilnahmeformular vollständig ausfüllen. Ohne die vollständige Angabe der Daten ist die Registrierung ungültig. Bei fehlerhaften Angaben erlischt der mögliche Gewinnanspruch. Die direkte Teilnahme erfolgt über die Verkündung im Programm und den Aufruf, sich beim Sender zu melden. Für die Teilnehmenden entstehen bei Teilnahme über die kostenlose Studiohotline keine Kosten. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf den Gewinn, wenn aufgrund technischer Probleme eine Telefonverbindung nicht zustande kommt oder unterbrochen wird. Die Sender behalten sich zudem vor, unvollständige und/oder inhaltlich unsinnige Datensätze zu löschen. Für Übertragungsfehler sind Radio Herford/Radio Westfalica nicht verantwortlich. Jeder Betrugsversuch führt zur Disqualifikation, je nach Schwere kann es auch zur Strafanzeige kommen. Mit der Registrierung im Teilnahmeformular erklären sich die Teilnehmenden einverstanden mit der Veröffentlichung ihrer angegebenen Daten.

4) Gewinn

Die Benachrichtigung der Gewinner*innen erfolgt persönlich durch Radio Herford/Radio Westfalica. Der Gewinn (Betrag der eingereichten und ausgewählten Rechnung) wird auf das Konto überwiesen. Der Zahlungseingang kann bis zu vier Wochen dauern.

5) Ausschluss von Teilnehmenden

Radio Herford/Radio Westfalica behalten sich vor, Teilnehmende von der Teilnahme an der Programmaktion ohne Angaben von Gründen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei schuldhaften Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder falls Teilnehmende den Teilnahmevorgang oder das Spiel manipulieren bzw. versuchen zu manipulieren oder sich anderer unredlicher Hilfsmittel bedienen. Radio Herford/Radio Westfalica kann Teilnehmende ausschließen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass diese sich im Programm von Radio Herford/Radio Westfalica/Radio Lippe (Gewinner*innengespräch mit den Moderator*innen) in strafbarer, insbesondere in ehrverletzender oder volksverhetzender Weise äußern werden.

6) Ausschluss von der Ausschüttung des Gewinns

Stellt Radio Herford/Radio Westfalica nachträglich fest, dass der/die Teilnehmende einen im Sinne von Ziff. 5 zum Ausschluss führenden Grund verwirklicht hat bzw. nicht teilnahmeberechtigt im Sinne der Ziff. 1 war, kann Radio Herford/Radio Westfalica diesen von der Ausschüttung des Gewinns ausschließen.

7) Veröffentlichung von Namen; Promotion

Radio Herford/ Radio Westfalica darf den Namen der Teilnehmenden öffentlich im Programm und auf den Internetseiten von Radio Herford/ Radio Westfalica, ihrem Kooperationspartner Radio Lippe, sowie auf deren Social-Media-Kanälen bekannt geben, es sei denn, der/ die Teilnehmende widerspricht ausdrücklich einer Veröffentlichung in schriftlicher Form. Der/ die Teilnehmende verpflichtet sich, in vertretbarem Rahmen für Audio-, Foto-, Bewegtbild- und Textpromotions im Hörfunk, Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen. Die im Rahmen der Programmaktion geführten Gespräche / Telefonate können im Vorfeld aufgezeichnet und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt ausgestrahlt werden. Der/ die Teilnehmende tritt alle Rechte an der Veröffentlichung seiner/ ihrer Beiträge im Zusammenhang mit der Aktion an Radio Herford / Radio Westfalica / Radio Lippe ab.

8) Abbruch

Die Sender behalten sich vor, die Programmaktion jederzeit abzubrechen oder zu beenden. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder falls die Aktion aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Den Teilnehmenden stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die Sender zu.

9) Haftungsausschluss:

Radio Herford/Radio Westfalica/Radio Lippe haften nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Programmaktion bzw. mit der Annahme und oder Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, Radio Herford/Radio Westfalica/Radio Lippe bzw. derer Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

 10) Verhältnis mündliche Angaben / schriftliche Teilnahmebedingungen

Weichen mündliche Angaben im Hörfunkprogramm (z.B. in der Moderation) inhaltlich von den vorstehenden Besonderen Teilnahmebedingungen ab, so gelten bezüglich der abweichenden Angaben ausschließlich die Regelungen der Besonderen Teilnahmebedingungen auf www.radioherford.de / www.radiowestfalica.de.

11) Anbieter

Anbieter der Programmaktion sind die Veranstaltergemeinschaft von Radio Herford: Veranstaltergemeinschaft Radio Wittekindsland Herford e. V. Goebenstr. 3-7 in 32051 Herford (kurz: Radio Herford), sowie die Veranstaltergemeinschaft von Radio Westfalica: Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Minden-Lübbecke e. V. Heinrichstraße 23 in 32545 Bad Oeynhausen (kurz: Radio Westfalica). In der gemeinsamen Sendestrecke zwischen 10 und 14 Uhr (MO-FR) veranstalten die Anbieter die Programmaktion gemeinsam mit ihrem Kooperationspartner Radio Lippe, Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk im Kreis Lippe e.V., Lagesche Straße 17 in 32756 Detmold. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass ihre Daten zwischen den kooperierenden Anbietern ausgetauscht und im Sinne der Teilnahmebedingungen verarbeitet werden. Es gelten die allgemeinen Datenschutzbestimmungen.

12) Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen wirksam. An deren Stelle tritt eine entsprechende gültige Klausel. Gleiches gilt bei Vorliegen einer Regelungslücke.

13) Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bad Oeynhausen, den 19.08.2024