
Das Oberverwaltungsgericht Münster für das Land NRW hat die Maskenpflicht im Umfeld des Einzelhandels gekippt. Gemeint sind damit Parkplätze vor Supermärkten und Wege zu Geschäften. Der Begriff „unmittelbares Umfeld“ in der Corona-Schutzverordnung ist dem OVG zu vage. Geklagt hatte eine Frau gegen die generelle Maskenpflicht. Damit kam sie aber nicht durch.
Weniger Eilanträge als im Dezember und Januar
Generell gehen bei den Gerichten inzwischen nur noch wenige Eilanträge gegen die Corona-Maßnahmen ein. Eine Sprecherin des Mindener Verwaltungsgerichtes sagte uns, im Dezember und Januar seien es insgesamt 16 Fälle gewesen. Davon ging es in fast der Hälfte um die nächtliche Ausgangssperre zu Weihnachten und Silvester.