Sämtliche Osterfeuer im Kreis Herford sind wegen der Corona-Schutzverordnung verboten. Darauf weist noch einmal der Kreis hin und warnt vor Strafen.
Das private Verbrennen von Gartenabfällen sei ohnehin schon seit Jahren verboten und werde mit Bußgeldern von mindestens 100 Euro geahndet.
Die Osterfeuerhaufen sollten aber trotzdem liegengelassen werden, weil sie verschiedenen Tierarten als Unterschlupf dienen.