
Der Lockdown in Deutschland wird bis zum 28. März verlängert, aber auch etwas gelockert. Das ist das Ergebnis der fast zehnstündigen Beratungen von Kanzlerin Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Präsidenten.
Neben gelockerten Kontaktbeschränkungen dürfen ab Montag Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit wieder öffnen. Voraussetzung ist, dass die Kundenzahl auf einen Kunden pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 qm begrenzt wird. Auch so genannte körpernahe Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen dürfen wieder öffnen. Dies gilt allerdings nur dann, wenn dauerhaft eine Maske getragen werden kann. Ist dies nicht möglich, muss es einen tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal geben. Doch dann wird es kompliziert: Abhängig von Inzidenzwerten dürfen noch in diesem Monat weitere Geschäfte, Zoos, Museen, botanische Gärten und vielleicht sogar die Außengastronomie aufmachen.
Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 kann der Einzelhandel mit einer Begrenzung von einem Kunden pro zehn Quadratmetern für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 Quadratmeter öffnen. Das gilt auch für Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten. Kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen von bis zu 10 Personen im Freien erlaubt.
Bei einer stabilen oder sinkenden Inzidenz von unter 100 darf der Einzelhandel mit festen Einkaufsterminen öffnen. Jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen. Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen mit Termin ebenfalls besucht werden. Individualsport ist mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen erlaubt.
Mögliche Lockerungen ab dem 22. März
Hat sich die Inzidenz 14 Tage lang nicht verschlechtert und bleibt sie unter 50, dann dürfen ab dem 22. März Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos wieder öffnen. Dies geht allerdings nur mit Termin. Zudem kann Sport mit Kontakt outdoor und ohne Kontakt indoor betrieben werden. Bei stabilen Werten unter 50 fallen die Voraussetzungen für den Besuch von Außengastronomie und kulturellen Veranstaltungen weg.
Bei einer stabilen Inzidenz von unter 100 ist ein Besuch im Theater oder Kino möglich, allerdings nur mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest. Die Öffnung der Außengastronomie ist für Besucher mit Terminbuchung möglich, sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller Test erforderlich. Kontaktfreier Sport ist im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung möglich, dass alle einen Schnelltest gemacht haben.
Lockerungen nach Ostern
Bleibt die Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 50, können nach Ostern (frühestens 5. April) die nächsten Öffnungen kommen. Dazu gehören Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen. Sportliche Aktivitäten können dann ohne Test auch kontaktfrei innen und mit Kontakt außen durchgeführt werden. Bei Inzidenzen unter 50 fällt auch die Indoor-Beschränkung weg.
Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz zwei Wochen lang stabil unter 100, kann der Einzelhandel mit Bregrenzungen öffnen. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist möglich.
Die Notbremse
Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten die alten strengen Lockdown-Regeln.
Kontaktbeschränkungen
Ab Montag (08.03.21) sind Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Paare (auch die, die nicht zusammenleben) gelten als ein Haushalt. In Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 kann dies auf maximal zehn Personen und drei Haushalte erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind jeweils ausgenommen. Wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander auf mehr als 100 steigt, gelten wieder die alten, strengen Regeln.
Schnelltests
Ab April soll jeder Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche bekommen. Die Kosten übernimmt ab dem 8. März der Bund. Die Tests sollen in kommunalen Testzentren, aber auch bei niedergelassenen Ärzten gemacht werden können. Systematische Tests soll es auch in der Wirtschaft sowie in Schulen und Kitas geben. Laut Beschluss stellen die Länder sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche mindestens einen kostenlosen Schnelltest erhalten.
Impfstrategie
Ab Ende März/Anfang April sollen auch Hausärzte impfen können. Gesundheitsminister Jens Spahn will ab kommender Woche eine Pilotphase starten. Zudem wird Astra Zeneca auch für Menschenüber 65 Jahre zugelassen.
Homeoffice
Die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten wann immer möglich das Arbeiten daheim zu erlauben, soll bis zum 30. April verlängert werden.
Wie geht es weiter?
Über die Öffnung von Hotels, die Möglichkeit von Reisen und Lockerungen in der Gastronomie wird beim nächsten Gipfel am 22. März beraten.