Ein 42-Jähriger ist heute vom Bünder Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro verurteilt worden. Er hatte vor einigen Monaten versucht, sich mithilfe eines gefälschten Impfpasses einen digitalen Impfnachweis in einer Apotheke ausstellen zu lassen.
Vor Gericht gab der Bünder an, Angst vor Nebenwirkungen der Impfung gehabt zu haben und sich außerdem nicht täglich für die Arbeit testen lassen zu wollen.
Mittlerweile bereue er seine Tat jedoch und habe sich in der Zwischenzeit auch impfen lassen. Das Urteil fiel deshalb deutlich milder aus als die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe von 4.200 Euro.