Für den Einzelhandel im Kreis Herford gelten im Zuge der Corona-Krise an Wochenenden geänderte Öffnungszeiten. Bis auf weiteres ist der Verkauf auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt. Darauf hat der Kreis Herford noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Diese Regelung gilt nicht nur für Lebensmittelläden, sondern auch für Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken und Großhandelsgeschäfte. Wer wann aufmacht, hängt von dem jeweiligen Händler ab.